Ratgeber · Vereinsverwaltung

Bestandsmeldung im Segelverein: So meldest du deine Mitglieder richtig

Jeder Sportverein meldet einmal im Jahr seinen Mitgliederbestand zum Stichtag 1. Januar an seinen Landessportbund. Die Frist endet je nach Land meist Ende Januar, manchmal später. Für den Deutschen Segler-Verband zählt derselbe Stichtag – bereite deine Mitgliederdaten deshalb schon im Herbst vor.

Stand: 25. September 2026

Was ist die Bestandserhebung?

Die Bestandserhebung ist die jährliche Mitgliederstatistik des organisierten Sports. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sammelt damit die Mitgliederzahlen der Landessportbünde und seiner weiteren Mitgliedsorganisationen.

Der Weg läuft in zwei Stufen. Dein Verein meldet an den Landessportbund (LSB). Der LSB bereitet die Zahlen auf und meldet sie an den DOSB. Stichtag ist jeweils der 1. Januar des Meldejahres.

Die Meldung ist Pflicht. Die Richtlinien etwa des BSB Nord und des LSB Niedersachsen schreiben sie allen Mitgliedsvereinen vor. Wie genau gemeldet wird, regelt jeder LSB selbst. Begriffe, Fristen und Portale unterscheiden sich deshalb von Land zu Land.

Fristen: Jeder Landessportbund hat eigene Termine

Die Zeiträume liegen meist zwischen Anfang Dezember und Ende Januar. Einige Landessportbünde verlängern die Frist, etwa wegen neuer Portale. Die Termine für die Meldung zum 1. Januar 2027 veröffentlicht dein LSB erst zum Start der Erhebung. Die folgenden Angaben stammen aus den Runden 2025 und 2026:

  • Württemberg (WLSB): Meldung über das Portal meinWLSB vom 1. Dezember bis 31. Januar.
  • Baden Nord (BSB Nord): Meldung über BSBnet, spätester Termin laut Richtlinie der 31. Januar.
  • Bayern (BLSV): Meldung über verein360 im Januar, Frist bis 31. Januar.
  • Niedersachsen (LSB): laut Richtlinie bis 31. Januar; 2026 wegen des neuen Portals verlängert bis 16. Februar.
  • Sachsen (LSB): Meldezeitraum 15. Dezember bis 31. Januar.
  • Berlin (LSB): Meldung über das LSB-Service-Portal; 2026 verlängert bis 26. Januar.
  • Nordrhein-Westfalen (LSB NRW): Meldung über das Portal SOV; 2026 lief die Frist bis 17. März.

Prüfe jedes Jahr die aktuelle Ausschreibung deines Landessportbunds. Verlängerungen der Vorjahre gelten nicht automatisch wieder.

Was gemeldet wird: A-Meldung und B-Meldung

Die Meldung besteht fast überall aus zwei Teilen. Die DOSB-Schnittstelle für Bestandsdaten nennt sie A-Zahlen und B-Zahlen. Beide werden jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt übermittelt.

Die A-Meldung zählt alle Mitglieder des Vereins. Jedes Mitglied steht dort genau einmal. Die B-Meldung ordnet diese Mitglieder den Fachverbänden oder Sportarten zu. Ein Mitglied mit mehreren Sportarten wird allen zuständigen Fachverbänden zugeordnet. Deshalb kann die B-Summe größer sein als die A-Summe.

Beim Geschlecht sieht die DOSB-Schnittstelle vier Werte vor: männlich, weiblich, divers und ohne Angabe. Der WLSB und der LSB Hessen haben ihre Portale darauf umgestellt.

  • In der A-Meldung zählen auch passive Mitglieder, Ehrenmitglieder, beitragsfreie Mitglieder und jedes einzelne Familienmitglied (so die Richtlinie des BSB Nord).
  • Juristische Personen als Vereinsmitglieder werden beim BSB Nord nicht gemeldet.
  • Passive Mitglieder ordnest du in der B-Meldung der Sportart zu, die sie früher betrieben haben oder der sie sich verbunden fühlen (BSB Nord, BLSV).
  • In Niedersachsen gibt es zusätzlich eine C-Seite für Angebote ohne Landesfachverband.
  • Der BLSV in Bayern erhebt personenbezogen: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Spartenkennzeichen sind dort Pflichtfelder.

Meldewege und Dateiformate

Gemeldet wird online im Portal des Landessportbunds. Kleine Vereine tippen die Zahlen oft von Hand ein. Mehrspartenvereinen rät der LSB Hessen davon ab und empfiehlt einen Datei-Upload.

Der DOSB beschreibt mit der Schnittstelle „SV-LSB“ ein gemeinsames Dateiformat für die Meldung vom Verein an den LSB. Vorgesehen sind XML und zusätzlich Excel (.xlsx). Welche Formate ein Portal annimmt, legt aber jeder LSB selbst fest:

  • LSB Hessen: Excel-Datei oder XML nach aktuellem DOSB-Standard; DAT-Dateien sind nicht mehr möglich.
  • WLSB: Austauschdatei im Format xml, dat oder xlsx aus dem Vereinsverwaltungsprogramm.
  • BSB Nord: XML- oder DAT-Datei über BSBnet.
  • LSB NRW: Datei im LSB-Format, Datei über die DOSB-Schnittstelle oder Eingabe von Hand.
  • LSB Sachsen: CSV-Datei, Export über die DOSB-Schnittstelle oder Eingabe von Hand.
  • BLSV: Abgleich der Mitgliederliste per Excel-Datei (.xlsx oder .ods) in verein360; .xls wird nicht mehr unterstützt.

Warum die Zahlen zählen – und die Meldung an den DSV

Die Bestandszahlen sind Grundlage für die Beiträge an den LSB und seine Gliederungen. Der LSB NRW nennt sie außerdem Grundlage der Sportversicherung und Voraussetzung für Zuschüsse. Der BSB Nord schreibt: Nur gemeldete Mitglieder genießen Versicherungsschutz. Beim WLSB und BSB Nord hängen auch Stimmrechte an den Zahlen.

Wer nicht meldet, riskiert Kosten. Der BSB Nord erhebt Mahngebühren und schätzt fehlende Zahlen. In Niedersachsen kann eine versäumte Frist laut Richtlinie bis zum Ausschluss führen.

Für den Deutschen Segler-Verband gilt eine eigene Regel. Im DSV-Grundgesetz (Fassung laut Synopse von 2019) richtet sich der Kopfbeitrag nach den Mitgliedern am 1. Januar. Diese Zahlen sind dem DSV bis zum 15. Februar zu melden. Fehlt die Meldung, legt der DSV eine geschätzte, mindestens um ein Viertel erhöhte Vorjahreszahl zugrunde.

Auch das Stimmrecht beim Seglertag hängt an der Mitgliederzahl: eine Grundstimme plus eine Zusatzstimme je volle 25 Mitglieder, höchstens 80. Landesseglerverbände wie der Berliner Segler-Verband nutzen ebenfalls den Bestand zum 1. Januar für ihre Stimmen. Wie und in welcher Form dein Landesseglerverband die Zahlen abfragt, klärst du am besten direkt dort.

Typische Fehler

  • Fehlende Geburtsdaten: Die Meldung erfolgt nach Jahrgängen. Ohne Geburtsjahr landet ein Mitglied in keinem Jahrgang.
  • Fehlende Sparte: In der B-Meldung muss jedes Mitglied mindestens einem Fachverband zugeordnet sein – auch passive Mitglieder.
  • Mehrfachsparten nur einmal gezählt: Wer mehrere Sportarten betreibt, gehört in der B-Meldung zu jedem zuständigen Fachverband.
  • Ausgetretene Mitglieder in der Liste: Maßgeblich ist der Bestand am 1. Januar. Der BLSV-Leitfaden geht davon aus, dass Austritte mit Datum zum Jahresende gepflegt sind.
  • Familien als ein Mitglied: Bei Familienmitgliedschaften zählt jede Person einzeln.
  • Geschlecht falsch gemappt: Prüfe, ob dein Export divers und ohne Angabe getrennt ausgibt und ob dein LSB diese Werte annimmt.
  • Veraltete Software: Der WLSB bittet, vor dem Export alle Updates des Vereinsprogramms einzuspielen.

Checkliste: Bestandsmeldung in der richtigen Reihenfolge

  • Oktober/November: Zugangsdaten zum LSB-Portal prüfen und die zuständige Person festlegen.
  • Oktober/November: Mitgliederliste bereinigen – Geburtsdatum, Geschlecht und Sparte bei allen Mitgliedern ergänzen.
  • Dezember: Kündigungen zum Jahresende mit Austrittsdatum erfassen, Neuaufnahmen mit Eintrittsdatum.
  • Dezember: Ausschreibung deines LSB lesen – Zeitraum, Frist und akzeptierte Dateiformate notieren.
  • Nach dem 1. Januar: Bestand zum Stichtag auswerten, A- und B-Summen gegenprüfen.
  • Datei hochladen oder Zahlen eingeben, Vereins- und Funktionärsdaten im Portal mitprüfen.
  • Meldung abschließen und die Bestätigung ablegen.
  • Zahlen an den DSV bzw. deinen Landesseglerverband nach deren Vorgaben melden.
  • Beitragsrechnungen von LSB und Verbänden mit deiner Meldung abgleichen.

Die verbindlichen Regeln stehen in der Satzung und der Bestandserhebungs-Richtlinie deines Landessportbunds. Bei Zweifeln hilft dessen Vereinsservice.

Häufige Fragen

Welcher Stichtag gilt für die Bestandserhebung?

Stichtag ist der 1. Januar des Meldejahres. Gemeldet wird der Mitgliederbestand an diesem Tag, Veränderungen danach zählen erst im Folgejahr.

Bis wann muss unser Verein die Bestandsmeldung abgeben?

Das legt dein Landessportbund fest. Viele Landessportbünde nennen den 31. Januar, einzelne verlängern oder setzen später an. Schau in die aktuelle Ausschreibung deines LSB.

Was ist der Unterschied zwischen A-Meldung und B-Meldung?

Die A-Meldung zählt jedes Vereinsmitglied einmal, nach Jahrgang und Geschlecht. Die B-Meldung ordnet die Mitglieder den Fachverbänden zu, dabei kann ein Mitglied mehrfach vorkommen.

Müssen passive Mitglieder und Ehrenmitglieder gemeldet werden?

Nach den Richtlinien etwa des BSB Nord und des BLSV ja: Alle Mitglieder werden gemeldet, egal ob aktiv oder passiv. Prüfe die Richtlinie deines Landessportbunds.

Was passiert, wenn der Verein nicht meldet?

Das regelt jeder Verband selbst. Möglich sind Mahngebühren, geschätzte Zahlen, fehlende Zuschüsse oder Probleme beim Versicherungsschutz. Der DSV legt bei fehlender Meldung laut Grundgesetz eine erhöhte Schätzung zugrunde.

So hilft SailHub dabei

Die Bestandsmeldung gehört in SailHub zur Erweiterung Vereinsverwaltung. Sie baut auf der Mitgliederkartei auf, die du ohnehin pflegst. Ob dein Landessportbund die Exportdatei annimmt, klärst du vorab mit ihm.

  • A-Meldung nach Geburtsjahrgang und Geschlecht zum Stichtag, B-Meldung je Fachverband und Jahrgang (Mehrfach-Zuordnung möglich).
  • Export als DOSB-XML; das DSV-Zahlenblatt läuft als separates Verfahren.
  • Arbeitsliste: fehlende Geburtsdaten und Sparten vor der Meldung finden.
  • Mitgliederkartei mit Status-Historie: Statuswechsel mit Wirksamkeitsdatum.
  • CSV-Import aus dem Altsystem.
30 Minuten, kostenlos

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind eure Satzung, euer Landessportbund und eure Steuerberatung.