Ratgeber · Vereinsverwaltung
Jeder Sportverein meldet einmal im Jahr seinen Mitgliederbestand zum Stichtag 1. Januar an seinen Landessportbund. Die Frist endet je nach Land meist Ende Januar, manchmal später. Für den Deutschen Segler-Verband zählt derselbe Stichtag – bereite deine Mitgliederdaten deshalb schon im Herbst vor.
Stand: 25. September 2026
Die Bestandserhebung ist die jährliche Mitgliederstatistik des organisierten Sports. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sammelt damit die Mitgliederzahlen der Landessportbünde und seiner weiteren Mitgliedsorganisationen.
Der Weg läuft in zwei Stufen. Dein Verein meldet an den Landessportbund (LSB). Der LSB bereitet die Zahlen auf und meldet sie an den DOSB. Stichtag ist jeweils der 1. Januar des Meldejahres.
Die Meldung ist Pflicht. Die Richtlinien etwa des BSB Nord und des LSB Niedersachsen schreiben sie allen Mitgliedsvereinen vor. Wie genau gemeldet wird, regelt jeder LSB selbst. Begriffe, Fristen und Portale unterscheiden sich deshalb von Land zu Land.
Die Zeiträume liegen meist zwischen Anfang Dezember und Ende Januar. Einige Landessportbünde verlängern die Frist, etwa wegen neuer Portale. Die Termine für die Meldung zum 1. Januar 2027 veröffentlicht dein LSB erst zum Start der Erhebung. Die folgenden Angaben stammen aus den Runden 2025 und 2026:
Prüfe jedes Jahr die aktuelle Ausschreibung deines Landessportbunds. Verlängerungen der Vorjahre gelten nicht automatisch wieder.
Die Meldung besteht fast überall aus zwei Teilen. Die DOSB-Schnittstelle für Bestandsdaten nennt sie A-Zahlen und B-Zahlen. Beide werden jahrgangsweise und nach Geschlecht getrennt übermittelt.
Die A-Meldung zählt alle Mitglieder des Vereins. Jedes Mitglied steht dort genau einmal. Die B-Meldung ordnet diese Mitglieder den Fachverbänden oder Sportarten zu. Ein Mitglied mit mehreren Sportarten wird allen zuständigen Fachverbänden zugeordnet. Deshalb kann die B-Summe größer sein als die A-Summe.
Beim Geschlecht sieht die DOSB-Schnittstelle vier Werte vor: männlich, weiblich, divers und ohne Angabe. Der WLSB und der LSB Hessen haben ihre Portale darauf umgestellt.
Gemeldet wird online im Portal des Landessportbunds. Kleine Vereine tippen die Zahlen oft von Hand ein. Mehrspartenvereinen rät der LSB Hessen davon ab und empfiehlt einen Datei-Upload.
Der DOSB beschreibt mit der Schnittstelle „SV-LSB“ ein gemeinsames Dateiformat für die Meldung vom Verein an den LSB. Vorgesehen sind XML und zusätzlich Excel (.xlsx). Welche Formate ein Portal annimmt, legt aber jeder LSB selbst fest:
Die Bestandszahlen sind Grundlage für die Beiträge an den LSB und seine Gliederungen. Der LSB NRW nennt sie außerdem Grundlage der Sportversicherung und Voraussetzung für Zuschüsse. Der BSB Nord schreibt: Nur gemeldete Mitglieder genießen Versicherungsschutz. Beim WLSB und BSB Nord hängen auch Stimmrechte an den Zahlen.
Wer nicht meldet, riskiert Kosten. Der BSB Nord erhebt Mahngebühren und schätzt fehlende Zahlen. In Niedersachsen kann eine versäumte Frist laut Richtlinie bis zum Ausschluss führen.
Für den Deutschen Segler-Verband gilt eine eigene Regel. Im DSV-Grundgesetz (Fassung laut Synopse von 2019) richtet sich der Kopfbeitrag nach den Mitgliedern am 1. Januar. Diese Zahlen sind dem DSV bis zum 15. Februar zu melden. Fehlt die Meldung, legt der DSV eine geschätzte, mindestens um ein Viertel erhöhte Vorjahreszahl zugrunde.
Auch das Stimmrecht beim Seglertag hängt an der Mitgliederzahl: eine Grundstimme plus eine Zusatzstimme je volle 25 Mitglieder, höchstens 80. Landesseglerverbände wie der Berliner Segler-Verband nutzen ebenfalls den Bestand zum 1. Januar für ihre Stimmen. Wie und in welcher Form dein Landesseglerverband die Zahlen abfragt, klärst du am besten direkt dort.
Die verbindlichen Regeln stehen in der Satzung und der Bestandserhebungs-Richtlinie deines Landessportbunds. Bei Zweifeln hilft dessen Vereinsservice.
Stichtag ist der 1. Januar des Meldejahres. Gemeldet wird der Mitgliederbestand an diesem Tag, Veränderungen danach zählen erst im Folgejahr.
Das legt dein Landessportbund fest. Viele Landessportbünde nennen den 31. Januar, einzelne verlängern oder setzen später an. Schau in die aktuelle Ausschreibung deines LSB.
Die A-Meldung zählt jedes Vereinsmitglied einmal, nach Jahrgang und Geschlecht. Die B-Meldung ordnet die Mitglieder den Fachverbänden zu, dabei kann ein Mitglied mehrfach vorkommen.
Nach den Richtlinien etwa des BSB Nord und des BLSV ja: Alle Mitglieder werden gemeldet, egal ob aktiv oder passiv. Prüfe die Richtlinie deines Landessportbunds.
Das regelt jeder Verband selbst. Möglich sind Mahngebühren, geschätzte Zahlen, fehlende Zuschüsse oder Probleme beim Versicherungsschutz. Der DSV legt bei fehlender Meldung laut Grundgesetz eine erhöhte Schätzung zugrunde.
Die Bestandsmeldung gehört in SailHub zur Erweiterung Vereinsverwaltung. Sie baut auf der Mitgliederkartei auf, die du ohnehin pflegst. Ob dein Landessportbund die Exportdatei annimmt, klärst du vorab mit ihm.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind eure Satzung, euer Landessportbund und eure Steuerberatung.